Sollte es eine Arbeitnehmerüberlassung sein, wie Sie die Arbeitskräfte beschäftigen möchten, heisst es, dass die Arbeitnehmer in unserer Firma angemeldet sind. Sie werden in Deutschland kranken- und rentenversichert sein und wir berechnen den Lohn für sie und zahlen all die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben und Steuern nach Sie. Die ausländischen Mitarbeiter müssen sich aber bei der Gemeinde -wo ihre deutsche Unterkunft ist- anmelden und eine Steuer-ID beantragen. Die Meldebestätigung und die Steuer-ID muss unseren Kollegen zugeschickt werden.
Im Falle einer Direktvermittlung wird der Mitarbeiter in Ihrer Firma angestellt, sie unterzeichnen den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter und zahlen den vereinbarten Lohn für ihn. Dementsprechend erfolgt seine Anmeldung auch durch Ihre Firma.