Für die ausländischen Leiharbeiter gelten all die gültigen deutschen Regelungen und Gesetze, die für deutsche festangestellten Mitarbeiter auch gelten, wie das Arbeitszeitgesetz, das Gleichstellungsgesetz oder das Mindestlohngesetz. Dementsprechend dürfen diese Arbeiter höchstens 10 Stunden am Tag arbeiten und im Durchschnitt dürfen sie die 48 Stunden/Woche nicht überschreiten. Beträgt die tägliche Arbeitszeit mehr als 8 Stunden, muss eine Pause von 45 Minuten zwischengelegt werden. Über die Arbeitszeit (und die Pausen) der Leiharbeiter muss ein Stundenheft geführt und es soll vom Auftraggeber (Arbeitsleiter) durch seine Unterschrift bestätigt werden.